Ergotherapie zählt zu den medizinisch therapeutischen Massnahmen. Das übergeordnete Ziel ist, dass das Kind grösstmögliche Selbständigkeit und Handlungsfreiheit im Alltag erlangt.
Behandelt werden Kinder mit beispielsweise folgenden Diagnosen:
- Neurologische Funktionsausfälle z.B. angeborene oder erworbene Lähmungen, Muskelerkrankungen, Schädigungen der Wirbelsäule
- Motorischer Entwicklungsrückstand
- Geistige Behinderung
- Wahrnehmungsstörungen z.B. Hyperaktivität, Autismus
Um Behandlungsziele zu ermitteln, müssen die Ergotherapeutin und der Ergotherapeut den Entwicklungsstand des Kindes kennen. Dazu machen die Ergotherapeutin und der Ergotherapeut mit den Kindern umfassende entwicklungspädiatrische bzw. neurologische Abklärungen.
Aus der Befunderhebung entwickelte Behandlungsziele sind:
- Verbesserung der Grob-, Fein- und Graphomotorik
- Regulierung des Muskeltonus
- Verbesserung der Wahrnehmungsverarbeitung
- Förderung der kognitiven Leistungen
- Verbesserung der räumlichen Wahrnehmung
- Erreichen grösstmöglicher Selbständigkeit im Alltag
- Hilfsmittelversorgung
- Stärkung des Selbstvertrauens
- Elternberatung
Ergotherapie versteht sich als ganzheitlicher Ansatz, d.h. psychologische, pädagogische und soziale Aspekte werden mit einbezogen. Ergotherapeuten dürfen nur auf ärztliche Verordnung hin arbeiten. Es ist eine anerkannte Therapiemethode und wird von Krankenkasse bzw. IV übernommen.