Vor der Einschulung in eine Sonderschule ist eine Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst (SPD) notwendig.
Die Abklärung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Eltern, der Heilpädagogischen Früherziehung, einer Therapiestelle oder der Regelschule, sofern das Kind bereits eingeschult ist.
Die im Rahmen der Sonderschulabklärung erforderlichen psychologischen und pädagogischen Untersuchungen werden vom SPD direkt durchgeführt. Dieser holt allfällige weitere Gutachten ein, z.B. medizinisches Gutachten, Bericht des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes (KJPD) oder ähnliches.
Wird bei der Abklärung ein Sonderschulbedarf festgestellt, stellt der SPD beim Bildungsdepartement Antrag auf eine Sonderschulverfügung. Anschliessend werden die Eltern/Erziehungsberechtigten zum Gespräch eingeladen und erhalten Einblick in die pädagogische Arbeit an der HPS Flawil.
Das Bildungsdepartement stellt die Kostengutsprache für die Sonderschulung aus.
Vor dem Eintritt in die HPS Flawil lernen die Kinder die Schule im Rahmen eines Schnuppertags kennen.